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   BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80   

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https://dejure.org/1982,3037
BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80 (https://dejure.org/1982,3037)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1982 - IVb ZR 724/80 (https://dejure.org/1982,3037)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 724/80 (https://dejure.org/1982,3037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachehelich Unterhaltspflicht des Ehegatten zur Gewährung eines angemessenen Unterhalts - Zeitpunkt der Scheidung als Bewertungsmaßstab der ehelichen Lebensverhältnisse und Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Einkommensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1003
  • FamRZ 1982, 895
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80

    Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80
    Das war unter dem hier anwendbaren früheren Recht für den Anspruch nach §§ 58, 59 EheG einhellig anerkannt (Senatsurteil vom 23. April 1980 - IVb ZR 510/80 - NJW 1980, 2083 - FamRZ 1980, 770; Hoffmann/Stephan, Ehegesetz 2. Aufl. § 58 Rdn. 31; Palandt/Diederichsen, BGB 35. Aufl. § 58 EheG Anm. 3; BGB-RGRK/Wüstenberg 10./11.Aufl. § 58 EheG Anm. 31; Soergel/Donau, BGB 10. Aufl. § 58 EheG Rdn. 12).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 741/80

    Berücksichtigung von zukünftigen Regelbeförderungen im öffentlichen Dienst bei

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - darüber hinaus auch im Rahmen der normalen Erwartung liegenden zukünftigen Beförderungen im öffentlichen Dienst, zu denen es regelmäßig kommt, im Falle ihrer Realisierung Einfluß auf die Unterhaltshöhe beigemessen, weil derartige künftige Stationen der Einkommensentwicklung üblicherweise von Eheleuten schon vorausschauend für ihren Lebenszuschnitt berücksichtigt werden.
  • BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77

    Berechnung des Unterhalts bei Berufstätigkeit beider Ehegatten; Anwendung der

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80
    Angesichts dieser ehelichen Lebensverhältnisse muß ein Arbeitseinkommen der Klägerin von netto knapp 2.000 DM in den Jahren ab 1979 auch bei Beachtung der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Einkommensentwicklung (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - NJW 1979, 1985 = FamRZ 1979, 692, 693) als ausreichend angesehen werden.
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Angemessene

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80
    Angesichts dieser ehelichen Lebensverhältnisse muß ein Arbeitseinkommen der Klägerin von netto knapp 2.000 DM in den Jahren ab 1979 auch bei Beachtung der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Einkommensentwicklung (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - NJW 1979, 1985 = FamRZ 1979, 692, 693) als ausreichend angesehen werden.
  • RG, 12.01.1911 - IV 721/09

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau.

    Auszug aus BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80
    So sind in der Rechtsprechung des Reichsgerichts die allein vom Besoldungsdienstalter abhängigen Gehaltserhöhungen der Beamten berücksichtigt worden (RGZ 75, 124, 126).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Der Senat hält demgegenüber an seiner ständigen Rechtsprechung fest, daß nach der Scheidung eintretende Einkommensverbesserungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen sind, wenn ihnen eine Entwicklung zugrunde liegt, die aus der Sicht zum Zeitpunkt der Scheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mit geprägt hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 179/77 - FamRZ 1979, 692, 693; Senatsurteile vom 21. April 1982 - IVb ZR 741/80 - FamRZ 1982, 684, 686; vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 724/80 - FamRZ 1982, 895, 896; vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 23/83 - nicht veröffentlicht; vom 3. April 1985 - IVb ZR 15/84 - FamRZ 1985, 791, 793, vom 27. November 1985 - IVb ZR 78/84 - FamRZ 1986, 148 f.).
  • OLG Koblenz, 28.05.2014 - 13 UF 192/14

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Eheprägender Charakter von Einkünften aus einem

    Die Vorschrift des § 58 EheG ist dem § 1578 Abs. 1 BGB inhaltsgleich (vgl. BGH NJW 2006, 1201 Tz. 30, BGH FamRZ 1982, 895 Tz. 9 und BGH NJW 1980, 2083 unter 1.).

    ligen Ehegatten also ihren Lebenszuschnitt schon im Blick auf die bevorstehende Einkommensentwicklung gestalten konnten und gestaltet haben (vgl. BGH FamRZ 1982, 895 Tz. 11 zu § 58 EheG sowie BGH FamRZ 2006, 387 Tz. 14).

  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 15/84

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse bei ungewisser beruflicher

    Auf der anderen Seite hat der Senat es gebilligt, daß der Tatrichter aus der Sicht einer im Jahre 1946 erfolgten Scheidung die Entwicklung einer gerade erst eröffneten Arztpraxis unter den besonderen Verhältnissen der Nachkriegszeit als ungewiß beurteilt und den später tatsächlich eingetretenen Einkommenssteigerungen keinen Einfluß auf die ehelichen Lebensverhältnisse beigemessen hatte (Urteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 724/80 - FamRZ 1982, 895, 896).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 61/96 R

    Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Umfang der Sachverhaltsermittlung

    Erforderlich wäre es demgemäß gewesen, die damals jeweils konkret ausgeübte Berufstätigkeit, die gesellschaftliche Stellung sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten (BSG in SozR § 1265 Nr. 16 und SozR 2200 § 1265 Nr. 8; BSGE 32, 197, 198; 40, 225, 226; 52, 83, 84; BGH FamRZ 1982, 895 und 1987, 257) umfassend und eingehend aufzuklären.
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine

    Zwar trifft es zu, daß für den nachehelichen Unterhaltsanspruch nach § 58 EheG die Lebensverhältnisse der Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung maßgebend sind (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 724/80 - FamRZ 1982, 895, 896).
  • OLG Hamburg, 28.04.1983 - 16 UF 2/83

    Verluste aus Vermietung; Verlustzuweisungen; Beteiligung an DS-Fonds;

    Maßgebend sind die ehelichen Lebensverhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung (BGH, FamRZ 1980, 770 ; FamRZ 1982, 895).
  • BGH, 04.04.1984 - IVb ZR 75/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Einfluss der Erwerbsobliegenheit auf die

    Für die Bemessung eines Anspruchs aus § 58 EheG sind die Lebensverhältnisse in gleicher Weise wie beim nachehelichen Unterhaltsanspruch nach neuem Recht nicht nach den Umständen zur Zeit der Trennung, sondern unter Einbeziehung der Entwicklung bis zur Scheidung der Ehe zu beurteilen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. die Urteile vom 16. Juni 1982 - IVb ZR 724/80 - FamRZ 1982, 895, 896 zu § 58 EheG und vom 9. Juni 1982 - IVb ZR 698/80 - FamRZ 1982, 892 zu § 1578 BGB, beide jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1983 - 6 U 164/82
    Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, daß die Ausrichtung des Unterhaltsanspruchs an den zu der Zeit der Scheidung bestehenden ehelichen Lebensverhältnissen es nicht notwendig in jedem Falle ausschließt, später eintretende Veränderungen zu berücksichtigen, wenn ihre Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits geprägt hat, die Ehegatten also ihren Lebenszuschnitt schon im Blick auf die bevorstehende Einkommensentwicklung gestalten konnten; erforderlich sei dabei allerdings, daß die Beurteilung, die Einkommensverhältnisse würden sich künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit verbessern, bereits aus der Sicht des Zeitpunktes der Scheidung getroffen werden konnte (BGH FamRZ 1982, 895, 896 = BGHF 3, 365).
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